So läuft die Kirchenwahl ab
Im Februar 2024 endet die 4-jährige Wahlperiode des jetzigen Presbyteriums. Daher müssen wir als Gemeindeglieder neue Vertreter wählen, die in unserem Auftrage die Gemeinde verantwortlich leiten.
Alles beginnt mit einer Gemeindeversammlung am 12.11.2023 nach dem 11-Uhr-Gottesdienst in St. Martini, also gegen 12:15 Uhr. Dort wird der genaue Ablauf erklärt und erste Kandidaten vorgestellt. Wenn Sie persönlich Interesse haben, können Sie direkt bei der Gemeindeversammlung auch Ihre eigene Bewerbung abgeben. Dazu haben wir ein entsprechendes Formular, das insgesamt 5 Mitglieder der Gemeinde unterschreiben müssen, um zu zeigen, dass sie Ihre Kandidatur unterstützen.
Das sind die Kriterien, unter denen Sie Presbyter oder Presbyterin werden können:
- Am Wahltag mind. 18 Jahre und höchstens 75 Jahre
- Am Zulassung zum heiligen Abendmahl
- Entrichtung kirchlicher Abgaben (Kirchensteuer), soweit Verpflichtung besteht.
- Bisher kein Kirchenaustritt
- Kein Mitarbeiter der Kirchengemeinde, des Kirchenkreises oder eines kirchlichen Verband, dem die Kirchengemeinde angehört. Ausnahmen sind möglich.
- Keine verwandtschaftliche Beziehung zu einem anderen Mitglied des Presbyteriums (Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft oder eingetragene Lebenspartnerschaft, verschwistert, in gerader Linie verwandt oder im ersten Grade verschwägert)
- Bereitschaft zu einer 4-jährigen Amtszeit