Kirchenkreis und Landeskirche

Unser Kirchenkreis

Evangelischer Kirchenkreis Minden

Wir gehören mit unserer Gemeinde zum Evangelischen Kirchenkreis Minden. Der Kirchenkreis Minden ist die Gemeinschaft der evangelischen Gemeinden, Einrichtungen und Dienste im Gebiet des Altkreises Minden. Der Kirchenkreis Minden ist gut 450 qkm groß, liegt am südlichen Rand der norddeutschen Tiefebene - am Tor Westfalens. Zum Kirchenkreis gehören neben der Kreisstadt Minden im Zentrum die überwiegend von ländlicher Struktur geprägten Kirchengemeinden in den Kommunen Hille, Petershagen und dem nördlichen Teil der Stadt Porta Westfalica. Der Kirchenkreis Minden ist damit der nordöstliche Zipfel der Ev. Kirche von Westfalen.

Zahlenspiegel
23 Kirchengemeinden
78.000 Mitglieder
53 Pfarrstellen, davon: 33 Gemeindepfarrstellen
20 Funktionspfarrstellen für Schule, Krankenhaus, Diakonie, gesellschaftl. Verantwortung
187 Beschäftigte in den Bereichen Küsterdienst (74), Kirchenmusik (62), Verwaltung (41), Friedhof (4), Gemeindepädagogik (4), Sonstige (2) und
400 Mitarbeitende in 33 Tageseinrichtungen für Kinder
29 Kirchen, 6 Kapellen und 39 Gemeindehäuser
ca. 9,5 Millionen Euro Jahresetat

Mehr Informationen unter http://www.kirchenkreis-minden.de.

Unsere Landeskirche

Evangelischer Kirchenkreis Minden

Die Evangelische Kirche von Westfalen (EKvW) baut sich von den Gemeinden her auf - sie sind die Basis. Im Laufe der Geschichte bildete sich in der EKvW die presbyterial-synodale Ordnung heraus. Sie besagt, dass die Leitung der EKvW auf Gemeinde-Ebene bei den gewählten Presbyterien und auf der kreis- und landeskirchlichen Ebene bei den Synoden liegt (Kreissynode/Landessynode). In allen Leitungsorganen wirken auf allen Ebenen ordinierte Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Presbyterinnen und Presbyter gleichberechtigt zusammen.

Die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen setzt in ihrem Aufbau bei den Kirchengemeinden ein. Hier verwirklicht sich kirchliches Leben, weil sich hier Menschen unter Wort und Sakrament versammeln.

Die 501 Kirchengemeinden sind zu Kirchenkreisen zusammengeschlossen. Die Kirchenkreise nehmen den Auftrag der Kirche in ihrem Bereich wahr. Sie fördern die Gemeinschaft der Gemeinden, stellen Qualität und Erfahrungsaustausch in den verschiedenen Arbeitsbereichen sicher und übernehmen die Trägerschaft gemeinsamer Dienste. Die Angebote der gemeinsamen Dienste treten neben die Angebote der Kirchengemeinden, um in wechselseitiger Ergänzung dem Auftrag der Kirche nachzukommen.

In der EKvW gibt es derzeit 28 Kirchenkreise. Sie sind in elf Gestaltungsräumen zusammengefasst.

Die Evangelische Kirche von Westfalen, ihre Kirchenkreise, Kirchengemeinden und kirchlichen Verbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts.

Wie die Landeskirche Verantwortung für die Einheit der Kirche trägt, so tragen die Gemeinden und Kirchenkreise Verantwortung für die Förderung der Einheit der Landeskirche. Hierin liegt die besondere Bedeutung der presbyterial-synodalen Ordnung.

Mehr Informationen unter http://www.evangelisch-in-westfalen.de

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