Gottesdienst und Amtshandlungen

Unsere Gottesdienste

Unsere nächsten Gottesdienste

Gottesdienst in unseren Kirchen

Die Öffnungszeiten unserer Kirchen:

Martinikirche: 

  • Montags geschlossen 
  • Dienstag – Freitag: 9 - 12 Uhr und 14 - 16 Uhr
  • Sonnabend: 9 - 12:30 Uhr
  • Sonntags: 11 - 12:30 Uhr Gottesdienst

Erlöserkirche:

  • Sonntags: 9.30 - 10.30 Uhr Gottesdienst

Eine Übersicht über die nächsten Termine finden Sie hier. 

Beiern der Glocken von St. Martini

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Kinderkirche in der Erlöserkirche

  • Jeden 2. Samstag im Monat von 10.00 bis 12.00 Uhr in der Erlöserkirche (außer in den Ferien)
  • Start in der Erlöserkirche (Schenkendorfstr.), Ende im Gemeindezentrum am Unterdamm 32
  • Am 9. März, 15. Juni und 14. September mit Jungschar-Programm bis 15:00 Uhr, inkl. kleinen Imbiss und Getränke
  • Mit dem Kinderkirchenteam sowie Regina und Thomas Pfuhl, Tel.: 0571 / 52787

Einladung zum Kindergottesdienst in der Martini-KIrche

für DICH und alle Kinder zwischen 3 und 12 Jahren.

Wir wollen mit Martinchen und mit DIR Kindergottesdienst feiern, und zwar jeweils am 1. und 3. Sonntag im Monat.
Wir beginnen um 11 Uhr in der Martinikirche und gehen dann ins Martinihaus, wo Euch Eure Eltern gegen 12.15 Uhr wieder abholen können.
Alle Informationen findest Du hier: https://padlet.com/sbekata/kindergottesdienst-st-martini-if2whifg0753g7jm

Bis bald,

Euer Martinchen und das KiGo-Team!

Kindergottesdienstteam der St.-Martini-Kirchengemeinde

QR-Code zum Padlet mit allen Informationen

Und hier findest Du das Martinchen zum Ausmalen

Unser Martinchen zum Ausmalen (101,2 KiB)

Amtshandlungen

Taufe

Die Taufe ist ein Geschenk Gottes an uns. Sie zeigt uns den unendlichen Wert, den wir für Gott haben. Zugleich bietet sie und Gottes Hilfe und Begleitung in unserem Leben an. Weil Gott zu uns steht und "JA!" zu uns sagt, dürfen wir "JA!" zu uns sagen. 

Sie möchten ein Kind taufen lassen? Was brauchen Sie dafür?

  • 2 Paten, die der Evangelischen Kirche angehören und dies mit einem Patenschein nachweisen können.
  • Einen Taufspruch aus der Bibel. Hilfreich ist die Internetseite: www.taufspruch.de.

Sie sind schon erwachsen und überlegen, sich taufen zu lassen?

Zweimal im Jahr bieten wir einen Glaubenskurs an, nach dessen Besuch wir gerne mit Ihnen über das Thema Taufe sprechen.

Bitte wenden Sie sich an das Gemeindebüro unter Tel.: 0571/217 17. oder über unser Kontaktformular zu uns auf, wir freuen uns auf Sie!

 

Trauung

Sie wollen heiraten? Wir sind gerne für sie da! 

Die kirchliche Trauung ist die Feier eines Gottesdienstes, bei dem den Eheleuten der Segen Gottes zugesprochen wird. Zugleich bekennt sich das Ehepaar vor Gott und vor der Gemeinde zueinander.  

Die kirchliche Trauung kann nur dann stattfinden, wenn das Paar zuvor auf einem Standesamt eine rechtsgültige Ehe eingegangen ist. Wenigstens ein Ehepartner muss Glied der evangelischen Kirche sein.

Zuständig für eine Trauung ist immer die Ortsgemeinde, in der der Hauptwohnsitz liegt und deren Pfarrein oder Pfarrer. Die Trauung kann aber auch in einer anderen Kirche stattfinden. In diesem Fall sollte sich das Paar an den Pfarrer oder die Pfarrerin wenden, der an der gewünschten Kirche Dienst tut, um die Terminfragen zu klären.

Soll nicht der Ortspfarrer die Trauung durchführen, sondern ein anderer, so muss der zuständige  Ortspfarrer oder die zuständige Ortspfarrerin ein Einverständnis abgeben (Dimissiorale).  

Grundsätzlich kann ein Brautpaar den Tag der Trauung selber bestimmen. Trauungen sollen allerdings laut Kirchenordnung nicht in der Karwoche, am Buß- und Bettag, am Ewigkeitssonntag, am Ostersonntag, am Pfingstsonntag und am ersten Weihnachtstag stattfinden. Sonntags sind sie eher unüblich.

Gerne feiern wir mit Ihnen auch Ihre Ehejubiläen, bitte melden Sie sich deshalb frühzeitig bei Ihrer Pfarrerin/ Ihrem Pfarrer.

Beerdigung

Sie haben einen Todesfall in der Familie und wünschen unsere Begleitung?  

Die kirchliche Bestattung ist die Feier eines Gottesdienstes, bei der die Kirche ihre verstorbenen Glieder zu Grabe geleitet. Dabei wird der oder des Verstorbenen gedacht und die Botschaft von der Auferstehung der Toten verkündigt. Beim Trauerbesuch können mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer persönliche Wünsche der Ausgestaltung abgesprochen werden. 

In der Regel werden nur Mitglieder der evangelischen Kirche kirchlich bestattet. In Ausnahmefällen können auch Verstorbene, die nicht oder nicht mehr Glieder der evangelischen Kirche waren, kirchlich bestattet werden. Dies liegt im seesorgerlichen Ermessen der Pfarrerin oder des Pfarrers. Hat der Verstorbene ausdrücklich eine kirchliche Bestattung abgelehnt, kann er nicht kirchlich bestattet werden.

Setzen Sie sich direkt mit Ihrem Pfarrer oder Pfarrerin in Verbindung oder kontaktieren Sie unser Gemeindebüro, wenn wir Ihnen helfen können.

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